Praxis Implantologie Orale Chirurgie Dr. med dent Mustafa Ayna Master Science Implantologie Master Science Orale Chirurgie
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Impressum

Praxis Implantologie Orale Chirurgie

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Mustafa Ayna
Zahnarztpraxis Dr. Mustafa Ayna
Düsseldorfer Str. 22
47051 Duisburg

 

Kontakt:

Telefon: +49203 2898860
Telefax: +49203 2898862
E-Mail: praxis@dr-ayna.de

 

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 229 628 532

 

Aufsichtsbehörde:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Lindemannstr. 34-42
40237 Düsseldorf

https://www.zahnpatienten.info/

 

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Zahnarzt
Zuständige Kammer: Landeszahnärztekammer Nordrhein, Emanuel-Leutze-Str. 8, 40547 Düsseldorf
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

- Approbationsordnung
- Zahnheilkundegesetz
- Heilberufegesetz
- Gebührenordnung für Zahnärzte
- Berufsordnung für Zahnärzte

Die Regelung findet sich im Gesetzblatt des Landes Nordrhein- Westfalen
Regelungen einsehbar unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dr. Mustafa Ayna
Düsseldorfer Str. 22
47051 Duisburg

 

Streitschlichtung

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Urheberrecht

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Dr. Mustafa Ayna
Düsseldorfer Str. 22
47051 Duisburg

 

 

Zuständige Kammer

Landeszahnärztekammer NordrheinEmanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf


Zuständige kassenärztliche Vereinigung

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

 

 

 



 

AGB der Zahnarztpraxis Dr. Mustafa Ayna

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes
vereinbart wird, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt
und Patienten (Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die
männliche als auch für die weibliche Bezeichnungsform).

(2) Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch eine
Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.

(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten
abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

 

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind
privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter
Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der
vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.

 

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien,
Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen,
ist Eigentum des Zahnarztes. Dies gilt auch für zur Planung und diagnoseausgefertigten
Modelle und Abdrücke (temporäre Prophylaxe).

(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in
die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft.
Ein Anspruch auf Herausgabe er Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.

(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen,
insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten
Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes
entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen
zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren.
Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.

(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich
ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der
Bestimmung über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
Der Patient stimmt der Weitergabe seiner Daten an eine zahnärztliche
Abrechnungsgesellschaft zu.

 

§ 4 Ausfallhonorar

(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten
werden allein für den Patienten frei gehalten. Geplante Behandlungszeiteinheiten
und Behandlungszeiten sind einzuhalten.

(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat
dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über
die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.

(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von
€ 250,00 pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalisierten Schadenersatz zu
bezahlen.

(4) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der
rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.

(5) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein
oder ein geringerer pauschalierter Schaden entstanden ist.

 

§ 5 Zahlungsregelungen

(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten,
bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.

(2) Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir
Rechnungsbeträge für konservierende Maßnahmen und in der Prophylaxe erbrachte
Leistungen nach der Behandlung in unserer Praxis zu begleichen. Dieses kann durch
Barzahlung mit EC-Cash geschehen.(3) Rechnungsbeträge, die nicht direkt entrichtet
werden, können von der Praxis über eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft
abgerechnet werden. Darüber hinaus erhält der Patient in Form der
Abrechnungsgesellschaft einen kompetenten Ansprechpartner bei möglichen
Auseinandersetzungen mit kostenerstattenden Stellen. Wünscht der Patient keine
Abrechnung über eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft, gelten die
Zahlungsbedingungen unter Punkt (2).

(4) Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die
Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.

(5) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.

(6) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der
Rechnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über
dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz
verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 5,00 als Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

§ 6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser
nicht vorher zustimmt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an
Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet
der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.

(2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

 

§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Der Erfüllungsort / Gerichtsstand ist Duisburg.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

© Dr. Mustafa Ayna

 

 

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Orale Chirurgie

Universitätsdozent für Implantologie 

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Mo. :

07:30  - 12:00 

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Di., Do. :

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Mi. :

07:30  - 13:30 

Fr. :

07:30  - 15:30 

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

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