Priv.-Doz. Dr. Mustafa Ayna verfügt über mehr als 29 Jahre Erfahrung in der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen mit Beihilfe und privaten Kostenträgern nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Dieser Ratgeber informiert Sie über die aktuellen Regelungen zur Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen (Stand 2026) und hilft Ihnen, Ihre Behandlung von Anfang an transparent zu planen.
Moderne Zahnmedizin bietet heute höchste Qualität, Präzision und Langlebigkeit.
Damit Ihre Behandlung auch finanziell optimal abgesichert ist, gelten für Beihilfeberechtigte besondere Regeln.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verständlich, worauf es ankommt – und wie Sie Ihre Erstattung bestmöglich sichern.
Zahnärztliche Behandlungen sind beihilfefähig, wenn sie:
medizinisch notwendig
wissenschaftlich anerkannt
wirtschaftlich angemessen
sind.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Grundsätzlich anerkannt:
bis zum 2,3-fachen Satz
bis 3,5-fach mit medizinischer Begründung
Nicht beihilfefähig sind Wunschleistungen und individuelle Honorarvereinbarungen.
Implantologische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig.
schweren Kieferdefekten
Tumor- oder Unfallfolgen
genetischen Fehlanlagen
angeborenen Fehlbildungen
In diesen Fällen bestehen meist keine Einschränkungen.
In anderen Situationen gelten teilweise Eigenanteile bei bestimmten Leistungsziffern.
Chirurgie, Kronen und Prothetik bleiben in der Regel voll beihilfefähig.
➡️ Eine fachgerechte Planung ist hier entscheidend.
Seit Januar 2026 gilt:
80 % der Material- und Laborkosten sind beihilfefähig
100 % bei Kindern und besonderen Indikationen
Wichtig:
Die Rechnung muss Honorar und Laborkosten getrennt ausweisen.
Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, wenn:
Laborkosten über 1.000 € liegen
Er enthält:
Gesamtkosten
Materialangaben
Herstellungsort
Kalkulation
So erhalten Sie frühzeitig finanzielle Klarheit.
Funktionsanalytische Leistungen sind beihilfefähig bei:
Kiefergelenksbeschwerden
CMD
umfangreichen Sanierungen
Schienentherapien
Voraussetzung ist eine korrekte medizinische Dokumentation.
Während des Vorbereitungsdienstes gelten Einschränkungen für:
Implantate
Zahnersatz
Kronen
Funktionstherapie
Ausnahmen bestehen bei Unfällen oder längerer Dienstzeit.
Beihilfefähig sind u. a.:
Professionelle Zahnreinigung
Individualprophylaxe
Früherkennung
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Prophylaxe schützt nicht nur Ihre Zähne, sondern langfristig auch Ihre Investition.
Die Höhe Ihrer Erstattung hängt maßgeblich ab von:
✔ korrekter Indikationsstellung
✔ fachlicher Dokumentation
✔ rechtssicherer Abrechnung
✔ transparenter Planung
Fehler in diesen Bereichen führen häufig zu Kürzungen oder Ablehnungen.
In unserer Praxis verbinden wir:
universitäre Expertise
moderne Implantologie
digitale Planung
jahrzehntelange Beihilfe-Erfahrung
Unser Ziel:
Hohe medizinische Qualität und finanzielle Transparenz für unsere Patientinnen und Patienten.