Exzellenz. Erfahrung. Vertrauen.
Priv.-Doz. Dr. Mustafa Ayna steht seit Jahrzehnten für eine neue Dimension der Zahnmedizin in Deutschland.
Er vereint wissenschaftliche Exzellenz, klinische Meisterschaft und strategische Weitsicht auf einem Niveau, das Maßstäbe
setzt.
Mit über 29 Jahren Erfahrung in der professionellen Abrechnung mit der Beihilfe und privaten Kostenträgern gehört er zu den wenigen Experten, die medizinische Qualität und rechtliche Sicherheit perfekt verbinden. Seine Patientinnen und Patienten profitieren nicht nur von modernster Hochleistungszahnmedizin, sondern auch von einer präzisen, transparenten und rechtssicheren Honorargestaltung.
Was ihn einzigartig macht, ist die Verbindung aus:
✨ Universitärer Expertise
✨ Internationaler wissenschaftlicher Anerkennung
✨ Hochpräziser Implantologie
✨ Digitaler Spitzenmedizin
✨ Und jahrzehntelanger Abrechnungskompetenz
Priv.-Doz. Dr. Ayna kennt die Strukturen, Richtlinien und Bewertungsmaßstäbe der Beihilfe bis ins Detail. Dadurch entstehen für seine Patientinnen und Patienten maximale Planungssicherheit, optimale Erstattungsmöglichkeiten und ein Höchstmaß an Vertrauen.
Seine Arbeit steht für:
Medizin auf Universitätsniveau.
Service auf Premium-Niveau.
Sicherheit auf Expertenniveau.
In einer Zeit, in der Qualität, Transparenz und Nachhaltigkeit entscheidend sind, verkörpert Priv.-Doz. Dr. Ayna die Spitze moderner Zahnmedizin – fachlich, menschlich und organisatorisch.
29 Jahre Erfahrung.
Tausende erfolgreiche Fälle.
Ein Anspruch: Perfektion.
Moderne Zahnmedizin bietet heute höchste Qualität, Präzision und Langlebigkeit.
Damit Ihre Behandlung auch finanziell optimal abgesichert ist, gelten für Beihilfeberechtigte besondere Regeln.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verständlich, worauf es ankommt – und wie Sie Ihre Erstattung bestmöglich sichern.
Zahnärztliche Behandlungen sind beihilfefähig, wenn sie:
medizinisch notwendig
wissenschaftlich anerkannt
wirtschaftlich angemessen
sind.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Grundsätzlich anerkannt:
bis zum 2,3-fachen Satz
bis 3,5-fach mit medizinischer Begründung
Nicht beihilfefähig sind Wunschleistungen und individuelle Honorarvereinbarungen.
Implantologische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig.
schweren Kieferdefekten
Tumor- oder Unfallfolgen
genetischen Fehlanlagen
angeborenen Fehlbildungen
In diesen Fällen bestehen meist keine Einschränkungen.
In anderen Situationen gelten teilweise Eigenanteile bei bestimmten Leistungsziffern.
Chirurgie, Kronen und Prothetik bleiben in der Regel voll beihilfefähig.
➡️ Eine fachgerechte Planung ist hier entscheidend.
Seit Januar 2026 gilt:
80 % der Material- und Laborkosten sind beihilfefähig
100 % bei Kindern und besonderen Indikationen
Wichtig:
Die Rechnung muss Honorar und Laborkosten getrennt ausweisen.
Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, wenn:
Laborkosten über 1.000 € liegen
Er enthält:
Gesamtkosten
Materialangaben
Herstellungsort
Kalkulation
So erhalten Sie frühzeitig finanzielle Klarheit.
Funktionsanalytische Leistungen sind beihilfefähig bei:
Kiefergelenksbeschwerden
CMD
umfangreichen Sanierungen
Schienentherapien
Voraussetzung ist eine korrekte medizinische Dokumentation.
Während des Vorbereitungsdienstes gelten Einschränkungen für:
Implantate
Zahnersatz
Kronen
Funktionstherapie
Ausnahmen bestehen bei Unfällen oder längerer Dienstzeit.
Beihilfefähig sind u. a.:
Professionelle Zahnreinigung
Individualprophylaxe
Früherkennung
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Prophylaxe schützt nicht nur Ihre Zähne, sondern langfristig auch Ihre Investition.
Die Höhe Ihrer Erstattung hängt maßgeblich ab von:
✔ korrekter Indikationsstellung
✔ fachlicher Dokumentation
✔ rechtssicherer Abrechnung
✔ transparenter Planung
Fehler in diesen Bereichen führen häufig zu Kürzungen oder Ablehnungen.
In unserer Praxis verbinden wir:
universitäre Expertise
moderne Implantologie
digitale Planung
jahrzehntelange Beihilfe-Erfahrung
Unser Ziel:
Höchste medizinische Qualität bei maximaler finanzieller Sicherheit.
Beihilfe Zahnmedizin 2026
Beihilfeverordnung Zahnärzte 2026
Bundesbeihilfe Zahnmedizin 2026
Beihilfe Zahnarzt Erstattung 2026
Beihilfe Zahnersatz 2026
Beihilfe Implantate 2026
Beihilfe Keramik Zahnersatz 2026
Beihilfe GOZ 2026
Beihilfe Abrechnung Zahnarzt 2026
Beihilfe Patientenratgeber Zahnmedizin
Beihilfe Bundesverwaltungsamt Zahnmedizin
BBhV Zahnmedizin 2026
Beihilfe Materialkosten Zahnersatz 2026
Beihilfe Laborkosten 2026
Beihilfe Kostenerstattung Zahnarzt
Beihilfe PKV Kombination Zahnarzt
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